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erforderliche Unterlagen

Je nach Art der beauftragten Leistung werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, die im  Regelfall vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden müssen.

Hierzu zählen bei Wertgutachten beispielsweise:

  • Grundbuchauszug 
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte)
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (je nach Bundesland)
  • Gebäudepläne und ggf. Baubeschreibung des Objektplaners
  • (amtliche) Lagepläne
  • Mietverträge und Mietübersichten

Bei Wohnungseigentum sind weiterhin erforderlich:

  • Teilungserklärung mit Plänen zur Aufteilung
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung (soweit vorhanden)
  • Kontaktdaten des Verwalters
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen möglichst der letzten drei Jahre
  • Hausgeltabrechnungen möglichst der letzten drei Jahre
  • ggf. Stand des Rücklagenkontos der Eigentümergemeinschaft (soweit nicht in den Hausgeltabrechnungen ersichtlich)

In Ausnahmefällen kann die Beschaffung oder Ergänzung fehlender Unterlagen bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht übernommen werden.

Grundlagen

Schnellkontakt

Zeichen des SachverstandsDipl.-Ing. Knut Mollenhauer
von der Bbg. Ing.-Kammer 
öffentlich bestellter und 
vereidigter Sachverständiger 

Promenadenweg 101
D-14532 Kleinmachnow  
  (033203) 71046
  (033203) 71047
  post (aet) verkehrswertgutachten .de