erforderliche Unterlagen
Je nach Art der beauftragten Leistung werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, die im Regelfall vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden müssen.
Hierzu zählen bei Wertgutachten beispielsweise:
- Grundbuchauszug
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (je nach Bundesland)
- Gebäudepläne und ggf. Baubeschreibung des Objektplaners
- (amtliche) Lagepläne
- Mietverträge und Mietübersichten
Bei Wohnungseigentum sind weiterhin erforderlich:
- Teilungserklärung mit Plänen zur Aufteilung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (soweit vorhanden)
- Kontaktdaten des Verwalters
- Protokolle der Eigentümerversammlungen möglichst der letzten drei Jahre
- Hausgeltabrechnungen möglichst der letzten drei Jahre
- ggf. Stand des Rücklagenkontos der Eigentümergemeinschaft (soweit nicht in den Hausgeltabrechnungen ersichtlich)
In Ausnahmefällen kann die Beschaffung oder Ergänzung fehlender Unterlagen bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht übernommen werden.

Dipl.-Ing. Knut Mollenhauer